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Mitglied im Bund Deutscher Inkasso Unternehmen e.V.
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Maßnahmen für das Inkasso

Oberstes Ziel ist es, Ihre Forderung schnell, seriös und erfolgreich beim Schuldner durchzusetzen. Dazu ergreifen wir folgende Maßnahmen:

Vorgerichtliches Inkasso:

Der Schuldner wird von uns schriftlich und telefonisch zur Zahlung aufgefordert. Durch Auskünfte wie Adressermittlungen, finden wir neue oder geänderte Adressen heraus. Bonitätsüberprüfungen ermöglichen es uns, die aktuelle finanzielle Situation des Schuldners zu überprüfen, was schließlich auch Basis einer Entscheidung für oder gegen ein gerichtliches Mahnverfahren sein kann. Außerdem kann durch entsprechende Ermittlungen u.a. festgestellt werden, ob ein altes Verfahren gegen den Schuldner vorliegt und ggf. bereits bei Bestellung/Auftragserteilung betrogen wurde. Eine Strafanzeige gegen den Schuldner wäre dann denkbar.



Gerichtliches Inkasso (Mahnbescheide):

Wenn Sie sich dafür entscheiden, die Forderung gerichtlich durchzusetzen, erwirken wir vor Gericht Mahnbescheide. Sollten auch dieser fruchtlos bleiben, beauftragen wir nach Erlass des Vollstreckungsbescheides den Gerichtsvollzieher mit der Vollstreckung bzw. der Pfändung.



Titel- bzw. Schuldnerüberwachung:

Sind alle Maßnahmen des Inkassos erfolglos verlaufen, führt häufig eine konsequente Überwachung des erwirkten Titels und des Schuldners häufig doch noch zum Erfolg. Oft ändern sich Vermögensverhältnisse eines Schuldners. Eine regelmäßige Überwachung der finanziellen Verhältnisse des Schuldners ermöglicht es uns, erneut geeignete Maßnahmen gegen ihn einzuleiten, um doch noch an Ihr Geld zu kommen. Forderungen mit einem Titel überwachen wir für Sie bis zu 30 Jahre.

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